Girokonto

Wissenswertes rund um das Girokonto – Kosten, Möglichkeiten sowie Nutzen des bargeldlosen Zahlungsverkehrs

Ein Girokonto wurde für die Verwendung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs konzipiert. Von diesem zentralen Konto aus können Einzahlungen und Überweisungen vom Kontoinhaber getätigt werden. Dies kann wahlweise am Schalter der entsprechenden Bank oder im Internet mithilfe des Online Bankings des entsprechenden Kreditinstitutes erledigt werden. Jedem Girokonto ist eine bestimmte Kontonummer zugeordnet. Zusammen mit der Bankleitzahl wird hieraus eine eindeutige Kombination, die jedem Konto genau einen Kontoinhaber zuordnet. Mögliche Verwechslungen werden durch den Namensabgleich des Kontobesitzers ausgeschlossen.

Jedem Menschen steht hierzulande das Recht zu, ein Girokonto zu eröffnen. In Ausnahmenfällen können Privatbanken dies ablehnen. Sparkassen sind jedoch dazu verpflichtet, für jeden Kunden ein Girokonto zu eröffnen. Verfügt der Einzelne über eine unzureichende Bonität, kann dies auf Grundlage eines Guthabenkontos geschehen. Dieses Konto darf vom Kontobesitzer nicht überzogen werden. Dies bedeutet, dass sich stets ein ausreichender Betrag auf dem Konto befinden muss, um eine bestimmte Überweisung oder Lastschrift ausführen zu können. Ausreichende Bonität ermöglicht es dem Kontobesitzer, nach Absprache mit dem entsprechenden Kreditinstitut, einen Dispositionskredit einräumen zu lassen. Hierunter ist ein zeitlich begrenzter Kredit zu verstehen, der vom Kontobesitzer sofort und bis zur maximalen Kreditsumme genutzt werden kann.

Ein Dauerauftrag kann binnen weniger Augenblicke online oder am Schalter des Kreditinstitutes eingereicht werden. Dies empfiehlt sich bei stets wiederkehrenden Ausgaben, wie etwa Miete oder Ratenrückzahlungen. Der Vorteil hierbei: Der Kontobesitzer vergisst garantiert keine dringende Überweisung auszuführen, da Daueraufträge automatisch zum gewünschten Zeitpunkt vom Konto abgebucht werden. Bei Lastschriften erhält der Empfänger eines bestimmten Betrages die Berechtigung, den entsprechenden Betrag vom Girokonto des Kunden abbuchen zu dürfen. Hierbei sollte der Kontobesitzer vor allem darauf achten, dass das Konto über eine entsprechende Deckung verfügt, da ansonsten Rücklastschriftgebühren anfallen, die vom Kontobesitzer zu tragen sind.

Girokonten verlangen in der Regel eine jährliche Kontoführungsgebühr vom Kontobesitzer, die jedoch in Teilen steuerlich geltend gemacht werden kann. Hierzu sind in der Regel keine besonderen Nachweise erforderlich. Manche Kontoarten sind frei von Gebühren. Dies betrifft zum einen Kontobesitzer, die über regelmäßige Zahlungseingänge in einer bestimmten Höhe verfügen, sowie für Auszubildende, Studenten und Schüler, die ebenso von der Kontoführungsgebühr befreit sind.